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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Invalidenversicherung (IV)

Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Wie die AHV ist sie eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die IV-Stellen geben gerne Auskunft.

Für detaillierte Auskünfte und Fragen können Sie sich an die IV-Stelle ihres Wohnkantons wenden, die Sie gerne und kompetent berät oder an die zuständige Stelle weiterverweist: Ansprechpartner - IV-Stellen

Diese Texte vermitteln nur eine allgemeine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.