Eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Assurance vieillesse, survivants et invalidité fédérale
Assicurazione federale per la vecchiaia, i superstiti e l'invalidità AVS/AI
Die Familienausgleichskasse des Thurgauer Gewerbeverbandes ist in sämtlichen Kantonen zugelassen und tätig, so dass die angeschlossenen Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Kantonen oder ausserkantonale Mitglieder nur einen Ansprechpartner haben.
Vorteilhafte Beitragssätze und eine schlanke, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste Bearbeitung, verbunden mit einer optimalen Informatiklösung garantieren eine kostengünstige und rasche Bearbeitung der Zulagenansprüche.
Die Familienzulagen für den nicht langwirtschaftlichen Bereich sind seit dem 01.01.2009 durch das „Bundesgesetz über die Familienzulagen" geregelt. Zusätzlich bestehen in sämtlichen Kantonen kantonale Gesetze und Verordnungen.
Seit dem 01.01.2013 sind auch Selbständigerwerbende in allen Kantonen verpflichtet, sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen.