08.02.2021Aktuelle Informationen zur Corona Erwerbsersatzentschädigung
Bund und Kantone haben mit dem neuen COVID-19-Gesetz die Kompetenz, Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu erlassen. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Massnahmen sollen ebenfalls mit dem Corona-Erwerbsersatz abgedeckt werden. Sie können bis zum 30. Juni 2021 geltend gemacht werden.
Die Leistungen werden monatlich rückwirkend ausbezahlt.
Anrecht auf Entschädigung
- Eltern mit Kindern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist.
- Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen. NEU max. 7 Tage entschädigt ab 08.02.2021
- Selbständigerwerbende oder Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die ihren Betrieb wegen kantonal oder auf Bundesebene festgelegten Massnahmen schliessen müssen.
- Selbständigerwerbende oder Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die vom Veranstaltungsverbot betroffen sind oder deren Veranstaltung wegen kantonal oder auf Bundesebene festgelegten Massnahmen abgesagt wurde.
- Selbstständigerwerbende, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten resp. eingetragene Partner von Selbständigerwerbenden oder Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus massgeblich einschränken müssen und im Jahr 2019 ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens 10 000 Franken erzielt haben.
- Arbeitnehmende sowie Selbstständigerwerbende, die zu den besonders gefährdeten Personen gehören, sofern sie ihre Erwerbstätigkeit nicht von zu Hause aus ausüben können und dadurch einen Erwerbsunterbruch erleiden.
Link zur Anmeldung für Arbeitgebende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung:
EO-Corona-Anmeldung Arbeitgeber und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Link zur Anmeldung für Selbständigerwerbende:
EO-Corona-Anmeldung Selbständigerwerbende
Link zur Anmeldung für Arbeitnehmende:
EO-Corona-Anmeldung Arbeitnehmende
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Ihr AHV-Team
des Thurgauer Gewerbeverbandes
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